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12.11.2021 | Allgemein

Liebe Mitglieder,

seit dem 8. November gelten in Hessen veränderte Corona-Regelungen, die sich auch auf den Sportbereich auswirken. Sie sind in der überarbeiteten Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten.

Auszüge für den Sport finden sich unter https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen/Freizeitangebote-und-Sport

Ab Donnerstag, 11. November verändern sich die Regelungen erneut. Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Sport in Innenräumen dann einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dann nicht mehr aus.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können:

In Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantwortet der Landessportbund Hessen Detailfragen zu den Regelungen unter:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Quelle: Kreis Offenbach | Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport & Kultur