Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
Sobald der Schwellenwert von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, greifen die vom Land festgelegten Hotspot-Regelungen am nächsten Tag. Deswegen treten gemäß den Vorgaben des Landes Hessen am Dienstag, 11. Januar 2022, auch im Kreis Offenbach die Regelungen für die sogenannten Hotspots in Kraft. Dies bedeutet:
Das Clubhaus (inkl. Toiletten, Caddieräumen & Umkleiden) darf nur unter Berücksichtigung der 2G-Plus-Regelung (geimpft oder genesen plus aktueller Schnelltest oder geboostert) betreten werden. Dies gilt auch für unsere neue Indoorhalle.
Für den Golfplatz und die Driving Range gilt die 2G Regelung (geimpft oder genesen). Vor Antritt der Anlage muss der Nachweis am Frontoffice belegt werden.
Ausnahmen hierbei sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, welche unter der Berücksichtigung der 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet) das Clubhaus betreten können. Hierbei ist das Schülertestheft oder ein tagesaktueller Schnelltest nötig.
Auch weiterhin gilt die Maskenpflicht und die Sicherheitsabstandseinhaltung im Innenbereich des Golf-Club Neuhof.
Wir sind zur Überprüfung der Einhaltung verpflichtet und müssen dies kontrollieren!
Wir bitten um Ihr Verständnis
Ihr Clubmanagement